(1) Jede hat das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.
(2) Jede hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen
werden.
Frei nach Artikel 2 des Grundgesetzes.
... werden täglich Frauen und ihre Kinder im häuslichen Umfeld von ihnen nahestehenden Männern und sonstigen Familienangehörigen beleidigt, gedemütigt, bedroht, eingesperrt, misshandelt und manchmal sogar ermordet.
Sehr gern! Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel eine Fördermitgliedschaft oder eine Spende. Aber auch Menschen, die sich engagieren möchten, sind uns herzlich willkommen!